Christina Stürmer gewann vor Gericht

05.03.2010

Im Januar berichteten wir, dass Christina Stürmer eine Gerichtsverhandlung wegen einer unbenannten Textzeile bei der Österreichischen Nationalhymne droht.
Das Handelsgericht Wien hat nun den Antrag auf Einstweilige Verfügung abgelehnt.
Die Richterin meinte dazu, dass die Autorin damals ihre Urheberrechte an den Staat abgetreten habe und die Veränderung wäre im Rahmen des Werknutzungsrechtes zulässig und würden auch nicht schaden.

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Der Sessler-Verlag, der die Rechte der Nachfahren von Paula von Preradovic vertritt, hatte wegen der Textänderung „Heimat bist du großer Söhne und Töchter“ statt „Heimat bist du großer Söhne“ die Sängerin verklagt.

Grund für die Textänderung war eine neue Kampagne des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst & Kultur in Österreich. Diese soll die Bildung der Kinder fördern.

Die News vom 22.01.2010 findet ihr unter folgenden Link:

Christina Stürmer droht Gerichtsverhandlung

PHOTO CREDIT: (c) Ben Wolf
Autor: Thomas Schiebler



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